Hessen

'''Anerkennung als Ausbildungsstelle für das Berufspraktikum von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen hier: Antrag vom XX.XX.XXXX'''

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Übertragungserlass des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 30.12.1996 (H II 1-481/230-40) erkennt der Fachbereich XXX der Hochschule YYY die oben bezeichnete Einrichtung nach § 3 des Hessischen Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz) vom 21. Dezember 2010 (GVBl. Hessen I 2010, S. 614), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2014 (GVBl. Hessen 2014, S. 235), als geeignete Praxisstelle für das Berufspraktikum der Sozialarbeit und Sozialpädagogik an.

Die Anerkennung Ihrer Einrichtung wird hiermit zunächst befristet auf ein Praktikum erteilt.

Vorsorglich wird auf die Regelungen zur berufspraktischen Tätigkeit des Fachbereichs XXX hingewiesen, nach denen die Praxisstellen verpflichtet sind, der Hochschule über die der Anerkennungsantrag gestellt wurde, jede Änderung in den der Anerkennung zugrundeliegenden Voraussetzungen unverzüglich mitzuteilen.

Die Fachbereiche Soziale Arbeit der Hessischen Hochschulen werden von der Anerkennung unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A.